BSG - Urteil vom 27.03.2007
B 13 R 63/06 R
Normen:
BAT §§ 1 ff ; SGB VI § 43 § 43 Abs. 2 § 44 ;
Vorinstanzen:
LSG Berlin-Brandenburg, vom 10.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 64/03
SG Berlin, vom 04.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 RA 1843/98

Bezeichnung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Angabe einer Vergütungsgruppe des BAT

BSG, Urteil vom 27.03.2007 - Aktenzeichen B 13 R 63/06 R

DRsp Nr. 2007/10423

Bezeichnung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Angabe einer Vergütungsgruppe des BAT

Den Anforderungen an die Bezeichnung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit genügt eine Verweisung auf Tätigkeiten nach einer bestimmten Vergütungsgruppe des BAT nicht. Vielmehr ist die Benennung eines typischen Arbeitsplatzes mit der üblichen Berufsbezeichnung erforderlich. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BAT §§ 1 ff ; SGB VI § 43 § 43 Abs. 2 § 44 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Weitergewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit (BU) über den 31.3.1998 hinaus, weiter hilfsweise über die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung (EM).