LAG Berlin - Urteil vom 02.05.2005
12 Sa 2583/04
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 25.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 26 Ca 13066/04

Bezugnahme auf BAT im Arbeitsvertrag

LAG Berlin, Urteil vom 02.05.2005 - Aktenzeichen 12 Sa 2583/04

DRsp Nr. 2005/10877

Bezugnahme auf BAT im Arbeitsvertrag

»Die Bezugnahme in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag auf den "jeweils gültigen Vergütungstarifvertrag zum BAT für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände" kann nicht dahin ausgelegt werden, es werde auf den BAT Bund/Länder verwiesen.«

Normenkette:

BGB § 133 ; BGB § 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Frage, ob auf ihr Arbeitsverhältnis der BAT Bund/Länder oder der BAT für den Bereich der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Anwendung findet.

Die Klägerin ist seit 4. Mai 1998 bei der Beklagten beschäftigt. Zunächst bestand ein befristeter Arbeitsvertrag bis 31. Dezember 1998. Bezüglich des Wortlauts des Arbeitsvertrages wird Bl. 133 bis 135 d. A. verwiesen. Das Arbeitsverhältnis wurde über den 31. Dezember 1998 hinaus unbefristet fortgesetzt. Ein neuer schriftlicher Vertrag wurde erst am 4. November 1999 vereinbart, bezüglich dessen Wortlaut wird auf Bl. 9 bis 11 d. A. verwiesen. Die § 2 und § 3 der beiden Arbeitsverträge haben gleichlautend folgenden Wortlaut:

§ 2 Rechtsgrundlagen