Die Parteien streiten um die Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes, streitig ist in diesem Zusammenhang, ob auf die Tarifverträge der Metallindustrie rechtswirksam Bezug genommen worden ist.
Der Kläger wurde 1981 von der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der ... Werkzeugbau GmbH, als Angestellter eingestellt. Zum Jahreswechsel 2001 auf 2002 ging der Betrieb in H... auf die Beklagte über.
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