LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.11.2005
1 Sa 318/05
Normen:
BGB § 133 § 157 § 611 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 18.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 3219 b/04

Bezugnahme auf Tarifgeltung in Memorandum - Darlegungslast der Arbeitgeberin bei Vorbehalt

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.11.2005 - Aktenzeichen 1 Sa 318/05

DRsp Nr. 2006/1929

Bezugnahme auf Tarifgeltung in Memorandum - Darlegungslast der Arbeitgeberin bei Vorbehalt

1. Die Formulierung, dass die tariflichen Bestimmungen "gelten", entspricht der üblichen Formulierung in Bezugnahmeklauseln.2. Nach den Grundsätzen des Empfängerhorizontes muss für den Arbeitnehmer ein Vorbehalt im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung erkennbar oder ihm bekannt sein; andernfalls handelt es sich lediglich um einen rechtlich unbeachtlichen Motivirrtum der Arbeitgeberin.3. Für die Kenntnis oder Erkennbarkeit des Vorbehalts im Zeitpunkt der Vereinbarung des "Memorandums" ist die Arbeitgeberin darlegungs- und beweispflichtig.

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 611 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung eines tariflichen Urlaubsgeldes, streitig ist in diesem Zusammenhang, ob auf die Tarifverträge der Metallindustrie rechtswirksam Bezug genommen worden ist.

Der Kläger wurde 1981 von der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der ... Werkzeugbau GmbH, als Angestellter eingestellt. Zum Jahreswechsel 2001 auf 2002 ging der Betrieb in H... auf die Beklagte über.