BGH - Beschluß vom 04.12.1997
IX ZB 73/97
Normen:
BEG § 41;

BGH - Beschluß vom 04.12.1997 (IX ZB 73/97) - DRsp Nr. 1998/1793

BGH, Beschluß vom 04.12.1997 - Aktenzeichen IX ZB 73/97

DRsp Nr. 1998/1793

(Gewährung einer Kapitalentschädigung wegen Schadens an Körper oder Gesundheit bei Einstufung in die vergleichbare Beamtengruppe des einfachen Dienstes)

Normenkette:

BEG § 41;

Gründe:

Ein gesetzlicher Grund für die Zulassung der Revision liegt nicht vor, § 219 Abs. 2 BEG; insbesondere sind die Voraussetzungen von Nr. 2 dieser Vorschrift nicht erfüllt.