I.
Mit Beschluß vom 25. Juli 1990 hat das Bundeskartellamt gegen die Betroffenen zu 1 und 2 eine Untersagungsverfügung erlassen (WuW/E BKartA 2459), die das Kammergericht auf die Beschwerden der Betroffenen durch Beschluß vom 15. März 1991 aufgehoben hat (WuW/E OLG 4753). Mit seiner Rechtsbeschwerde hat das Bundeskartellamt die Wiederherstellung seines Beschlusses erstrebt.
Durch Beschluß vom 19. Januar 1993 hat der Senat das Verfahren ausgesetzt, um eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften herbeizuführen (WuW/E 2875 - Herstellerleasing).
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