I. Die Parteien streiten um Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung aus beendetem Arbeitsverhältnis. Die beklagte Arbeitgeberin ist geschäftsansässig B, 96172 Mühlhausen, das im Arbeitsgerichtsbezirk Nürnberg liegt. In der beim Arbeitsgericht Gotha eingereichten Klageschrift wurde die Adresse des Beklagten fälschlich mit "99974 Mühlhausen" angegeben. Die Klage wurde dem Beklagten unter dieser Adresse zugestellt. In der zur Akte gelangten Postzustellungsurkunde ist die Postleitzahl nicht berichtigt worden.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|