LAG Nürnberg - Urteil vom 05.04.2005
7 Sa 432/04
Normen:
ABD;
Fundstellen:
AuR 2005, 276

Bindung von Diözesen an staatliches Arbeitsrecht bei privatrechtlicher Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen - keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung des bayrischen Magisterabsolventen

LAG Nürnberg, Urteil vom 05.04.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 432/04

DRsp Nr. 2005/9499

Bindung von Diözesen an staatliches Arbeitsrecht bei privatrechtlicher Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen - keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung des bayrischen Magisterabsolventen

»1. Regeln Diözesen ihre Rechtsbeziehungen zu Mitarbeitern auf der Ebene des Privatrechts, sind sie als Folge der Rechtswahl an das staatliche Arbeitsrecht gebunden. Dazu gehören sowohl der Gleichbehandlungsgrundsatz als auch der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.2. Die VGr II a FGr 1 a des "Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen" (ABD) ist dahingehend auszulegen, dass ein Magisterabsolvent des Studienganges Pädagogik der Universität Erlangen-Nürnberg keine "abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung" besitzt, weil an anderen bayerischen Universitäten eine Diplomprüfung für das Fach Pädagogik abgelegt werden kann.«

Normenkette:

ABD;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte den Kläger ab 01.08.2000 aufgrund Bewährungsaufstiegs von VGr II a FGr 1 a in VGr I b FGr 2 des unstreitig auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden "Arbeitsvertragsrechts der Bayerischen (Erz-)Diözesen" Teil A, 3.2. - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale (im Weiteren: ABD) eine höhere Vergütung zu leisten hat. Die Beklagte zahlt seit 01.08.1985 Gehalt nach FGr II a.