LAG Niedersachsen - Urteil vom 28.07.2005
7 Sa 1865/04
Normen:
DRK-TV § 67 Abs. 3 ; TVG § 3 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 § 4 Abs. 1 Satz 1 ; ZPO § 256 § 519 § 520 § 524 Abs. 3 Satz 1 § 533 ; BGB § 133 § 151 § 157 § 286 Abs. 2 § 288 Abs. 1 § 310 Abs. 4 Satz 2 § 350 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 24.08.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 365/04

Bindungswirkung bei vorbehaltloser Zahlung erhöhter Vergütung - Vertrauensschutz der Arbeitnehmer - keine automatische Übernahme der BAT-Vergütungsregelung für Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes

LAG Niedersachsen, Urteil vom 28.07.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 1865/04

DRsp Nr. 2005/18753

Bindungswirkung bei vorbehaltloser Zahlung erhöhter Vergütung - Vertrauensschutz der Arbeitnehmer - keine automatische Übernahme der BAT-Vergütungsregelung für Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes

»1. Zahlt der Beklagte ab April 2004 der Klägerin über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten hinaus monatlich eine um 2,4% erhöhte Vergütung ohne jeglichen Vorbehalt, gibt er durch diese regelmäßige Wiederholung der neuen Vergütung objektiv zu erkennen, der Klägerin eine entsprechende Gehaltserhöhung gewähren zu wollen.2. Wenn der Beklagte trotz Nichtvorlage eines Übernahmetarifvertrages und trotz Kündigung der Mitgliedschaft in der Landestarifgemeinschaft seinen Mitarbeitern ab 01.04.2004 eine Gehaltserhöhung von 2,4% tatsächlich gewährt, durften die Arbeitnehmer objektiv darauf vertrauen, dass diese Zahlungen unabhängig von einer tariflichen oder vertraglichen Verpflichtung des Beklagten erfolgen sollen.