Auf die Berufung werden das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15. Dezember 2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten in beiden Rechtszügen sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen
Zwischen den Beteiligten ist der Anspruch der Klägerin auf Blindengeld nach dem Bayer.
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