OLG Düsseldorf - Urteil vom 18.11.2003
I 20 U 27/03
Normen:
UWG § 1 ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 ; SGB V § 64 ; SGB V § 69 ;
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 20.12.2002

Blutzucker- und Blutdruckmessungen für Krankenkassenmitglieder

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2003 - Aktenzeichen I 20 U 27/03

DRsp Nr. 2004/955

Blutzucker- und Blutdruckmessungen für Krankenkassenmitglieder

»Mangels Anwendbarkeit der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb hat ein Wettbewerbsverband keinen Anspruch auf Unterlassung von Blutzucker- und Blutdruckmessungen, die ein Apotheker aufgrund eines entsprechenden Vertrags mit einer gesetzlichen Krankenversicherung für ihre Mitglieder durchführt, und ist insofern auch nicht klagebefugt.«

Normenkette:

UWG § 1 ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 ; SGB V § 64 ; SGB V § 69 ;

Entscheidungsgründe:

Die Beklagte zu 2., Inhaberin der W...-Apotheke in W..., führte auf Grund eines Vertrages vom 07.06.2002 mit der Beklagten zu 1., einer Betriebskrankenkasse, Blutzucker- und Blutdruckmessungen für Mitglieder der Beklagten zu 1. durch. Die Mitglieder der Beklagten zu 1. erhielten dazu in ihrer Mitgliederzeitschrift einen bei der Beklagten zu 2. einzulösenden Gutschein für "kostenlose" Messungen. Die Beklagte zu 2. erhielt von der Beklagten zu 1. eine Vergütung.