I. Die Beteiligten streiten um eine Beitragsnachentrichtung zur Rentenversicherung.
Die Klägerin wurde im Jahre 1916 als Kind von Eltern polnischer Volkszugehörigkeit in Berlin geboren und zog mit ihnen im Jahre 1921 nach Polen. Nach Beginn ihrer Verfolgung arbeitete sie von 1941 an im Rheinland. Dabei wurden für die Zeit von Februar 1941 bis März 1943 Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet. Im Jahre 1949 wanderte sie nach Israel aus, wo sie seither als israelische Staatsangehörige lebt. Sie ist anerkannte Verfolgte i.S. des Bundesentschädigungsgesetzes.
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