I Der Kläger, ein Stukkateurmeister, erstrebt auch im Revisionsverfahren die Gewährung von Konkursausfallgeld (Kaug) für ausgefallenes Arbeitsentgelt in der Zeit von Dezember 1985 bis Ende Februar 1986. Während dieser Zeit arbeitete er nach seinem Vorbringen als Arbeitnehmer für die Firma G. - S. P., welche als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts am 19. August 1985 in die Handwerksrolle eingetragen und im Februar 1986 von Amts wegen gelöscht wurde.
Zum Zwecke der Gründung der Gesellschaft hatte der Kläger mit Frau G. mehrere Verträge geschlossen. Zur Zeit der Eintragung der Gesellschaft in die Handwerksrolle war die Errichtung einer GmbH geplant.
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