Die Beteiligten streiten um einen Beitragszuschuß zur Krankenversicherung.
Der 1940 geborene Kläger ist ehemaliger Berufssoldat der Bundeswehr mit Anspruch auf Ruhegehalt und auf Beihilfe im Krankheitsfall. Im übrigen ist er bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Zu den Aufwendungen hierfür erhielt er einen Beitragszuschuß von einer Firma, bei der er seit 1986 zu einem Gehalt über der Jahresarbeitsverdienstgrenze beschäftigt war. Der Zuschuß betrug Ende 1988 monatlich 241,43 DM.
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