BSG vom 10.08.1993
14b/4 REg 3/91
Normen:
BErzGG § 6 Abs. 4 S. 2, § 6 Abs. 1, § 5 Abs. 2 S. 1; SGB X § 32 Abs. 1;
Fundstellen:
NZS 1994, 96
SozR 3-7833 § 6 Nr. 5

BSG - 10.08.1993 (14b/4 REg 3/91) - DRsp Nr. 1993/3414

BSG, vom 10.08.1993 - Aktenzeichen 14b/4 REg 3/91

DRsp Nr. 1993/3414

»Der Antrag auf Gewährung von Erziehungsgeld nach Maßgabe des Einkommens im aktuellen Jahr läßt einen Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Einkommen im vorletzten Jahr vor der Geburt des Kindes nicht erlöschen.«

Normenkette:

BErzGG § 6 Abs. 4 S. 2, § 6 Abs. 1, § 5 Abs. 2 S. 1; SGB X § 32 Abs. 1;

I. Die Beteiligten streiten über die Höhe einer Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld (Erzg) und eine sich hieraus ergebende Rückforderung von Erzg.