I. Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) für die Zeit vom 27. Oktober bis 31. Dezember 1989.
Sie bezog, nachdem sie von 1978 bis 1983 als Chemielaborantin beschäftigt gewesen war, in der Zeit vom 2. Januar bis 3. März 1984 Arbeitslosengeld (Alg). Vom 5. März 1984 bis 19. Januar 1985 besuchte sie erfolgreich an der Fachhochschule Heilbronn einen Vorbereitungskurs zur Fachhochschulreife. Nach nochmaligem Bezug von Alg (aufgrund einer Wiederbewilligung) in der Zeit vom 21. Januar bis 28. Februar 1985 begann sie an der Fachhochschule Gießen-Friedberg ein Studium im Fachbereich Technisches Gesundheitswesen, das sie am 25. Oktober 1989 mit dem akademischen Grad einer Diplom-Ingenieurin abschloß. Am 1. Januar 1990 nahm sie eine Beschäftigung auf.
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