BVG § 1 Abs. 3 S. 1, § 1 Abs. 3 S. 2; SVG § 81 Abs. 6 S. 1, § 81 Abs. 6 S. 2;
BSG - 16.03.1994 (9 RV 3/93) - DRsp Nr. 1994/6879
BSG, vom 16.03.1994 - Aktenzeichen 9 RV 3/93
DRsp Nr. 1994/6879
»1. In den §§ 1 Abs. 3 S. 1 und 2 BVG (§ 81 Abs. 6 S. 1 und 2 SVG) wird nicht nach "Pflicht- und Kannleistung" unterschieden. Sie stellen nur für dieselbe Leistung unterschiedliche Voraussetzungen auf. 2. Wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 S. 2 BVG (§ 81 Abs. 6 S. 2 SVG) erfüllt sind, steht auch die Anerkennung von Krankheiten, die nicht mit Wahrscheinlichkeit auf den Wehrdienst zurückzuführen sind, nicht im Ermessen der Verwaltung.«
Normenkette:
BVG § 1 Abs. 3 S. 1, § 1 Abs. 3 S. 2; SVG § 81 Abs. 6 S. 1, § 81 Abs. 6 S. 2;
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