I. Streitig ist die Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung im Ausland.
Die 1952 geborene Klägerin, die von 1973 bis 1979 Pflichtbeiträge zur Angestelltenversicherung entrichtete, lebte seit Mai 1980 mit ihrem Ehemann in Südafrika. Dort wurde am 20. November 1981 ihr erstes Kind, Tina-Simone, und nach ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland am 28. Oktober 1984 ihr zweites Kind, Oliver-Benjamin, geboren.
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