BSG - 24.09.1992 (7 RAr 12/92) - DRsp Nr. 1993/1337
BSG, vom 24.09.1992 - Aktenzeichen 7 RAr 12/92
DRsp Nr. 1993/1337
»Die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses wird nicht durch eine Sperrminorität des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers ausgeschlossen, die sich auf die Festlegung der Unternehmenspolitik, die Änderung des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft beschränkt.«
Normenkette:
AFG § 104, § 168 ;
Gründe:
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