BSG vom 25.11.1992
2 RU 45/91
Normen:
RVO § 653 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BSGE 71, 251
DB 1993 Beil. 12 Nr. 32
NZS 1993, 174
SozR 3-2200 § 653 Nr. 1

BSG - 25.11.1992 (2 RU 45/91) - DRsp Nr. 1993/1283

BSG, vom 25.11.1992 - Aktenzeichen 2 RU 45/91

DRsp Nr. 1993/1283

»Eine Übernahme eines landwirtschaftlichen Unternehmens iS von § 653 Abs 3 RVO liegt nicht vor, wenn durch den Übergang etwas wirtschaftlich Neues entsteht. Dabei muß der Begriff des wirtschaftlich Neuen dem Maßstab der vernünftigen Verkehrsanschauung gerecht werden.«

Normenkette:

RVO § 653 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, wer die Entschädigungslast zugunsten des Beigeladenen zu tragen hat.