BSG vom 27.01.1993
4 RA 40/92
Normen:
AAÜG § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 72, 50
FamRZ 1993, 1070
SozR 3-8570 § 10 Nr. 1
AuA 1993, 317

BSG - 27.01.1993 (4 RA 40/92) - DRsp Nr. 1993/1260

BSG, vom 27.01.1993 - Aktenzeichen 4 RA 40/92

DRsp Nr. 1993/1260

Durch § 10 Abs. 1 Nr. 1 AAÜG werden die Versorgungsträger verpflichtet, den Anspruch auf Zahlung der Summe aus Sozialversicherungs- und Versorgungsrente bei Bestandsrentnern auf 2.010,00 DM zu kürzen, wenn der Versorgungsanspruch auf politischer Begünstigung durch das DDR-Regime beruht, was dann anzunehmen ist, wenn eine besonders regimenahe Beschäftigung ausgeübt oder die Versorgungszusage unter Mißachtung der für alle geltenden Versorgungsvorschriften erteilt worden ist.

Normenkette:

AAÜG § 10 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Streitig ist die Höhe der dem Kläger seit dem 1. Januar 1991 von der beklagten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zu zahlenden Altersversorgung.

Der im Mai 1926 in G. geborene Kläger wurde 1973 als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für Urologie an der E. -M. -A. -Universität in Greifswald berufen und zum Direktor der Klinik und Polyklinik für Urologie dieser Universität bestellt. In den letzten zwölf Monaten dieser Tätigkeit bezog er hierfür ein durchschnittliches Bruttogehalt von 4.120,00 M monatlich (zuzüglich von Zuschlägen für Dienstbereitschaft). Mit dem 30. September 1989 wurde er emeritiert.