I. Streitig ist die Höhe der dem Kläger seit dem 1. Januar 1991 von der beklagten Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) zu zahlenden Altersversorgung.
Der im Mai 1926 in G. geborene Kläger wurde 1973 als ordentlicher Professor auf den Lehrstuhl für Urologie an der E. -M. -A. -Universität in Greifswald berufen und zum Direktor der Klinik und Polyklinik für Urologie dieser Universität bestellt. In den letzten zwölf Monaten dieser Tätigkeit bezog er hierfür ein durchschnittliches Bruttogehalt von 4.120,00 M monatlich (zuzüglich von Zuschlägen für Dienstbereitschaft). Mit dem 30. September 1989 wurde er emeritiert.
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