BSG vom 29.06.1993
4 RLw 6/92
Normen:
FELEG §§ 1, 3, 6, 7; GAL §§ 1 , 2, 10;
Fundstellen:
SozR 3-5864 § 1 Nr. 2
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz,
SG Mainz,

BSG - 29.06.1993 (4 RLw 6/92) - DRsp Nr. 1993/3435

BSG, vom 29.06.1993 - Aktenzeichen 4 RLw 6/92

DRsp Nr. 1993/3435

»1. Ein Anspruch auf Produktionsaufgaberente für ältere landwirtschaftliche Unternehmer mit mindestens 180 Beitragsmonaten, die ihre selbst genutzten Flächen stillgelegt oder strukturverbessernd abgegeben haben, besteht nur, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor dem Monat ihres Ausscheidens aus der landwirtschaftlichen Produktion oder des Verlustes ihrer Existenzgrundlage als landwirtschaftlicher Unternehmer ununterbrochen 60 Beitragsmonate zurückgelegt haben. 2. Wenn in dem vorgenannten Zeitraum der darin erreichte höchste Wirtschaftswert des bewirtschafteten Unternehmens um mehr als 10 vH durch Flächenverringerungen vermindert wurde, die den objektiven Anforderungen an Stillegungen oder Abgaben i.S. des FELEG nicht genügen, entsteht der Anspruch nicht. FELEG-fremde Flächenverringerungen, die seit dem Monat des Verlustes der Existenzgrundlage vorgenommen wurden, sind dem Rückbehalt zuzurechnen. 3. Materiellrechtliche Bedeutung hat die Antragstellung nur für den Leistungsbeginn.«

Normenkette:

FELEG §§ 1, 3, 6, 7; GAL §§ 1 , 2, 10;