I. Die Beteiligten streiten um das Ende der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).
Die am 16. Oktober 1947 geborene Klägerin, die die dänische Staatsangehörigkeit besitzt, legte 1966 die Reifeprüfung und 1969 eine Prüfung als Fremdsprachenkorrespondentin ab. Anschließend war sie versicherungspflichtig beschäftigt. Nach Aufnahme des Studiums der Psychologie im Mai 1983 übte sie eine Halbtagsbeschäftigung aus, die sie zum Wintersemester 1988/89 aufgab. Seither war sie in der KVdS versicherungspflichtig.
Die Beklagte stellte aufgrund des Gesundheits-Reformgesetzes (
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