I. Die Beteiligten streiten um das Ende der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).
Der am 17. Februar 1956 geborene Kläger arbeitete bis 1983 im Handel. Später besuchte er das Volkshochschul-Kolleg Berlin-Schöneberg (Institut zur Erlangung der Hochschulreife) und bestand dort am 10. Dezember 1986 das Abitur. Im Sommersemester 1987 nahm er das Studium der Rechtswissenschaft auf und erhielt Ausbildungsförderung. Er war in der KVdS versicherungspflichtig und Mitglied der beklagten Allgemeinen Ortskrankenkasse. Diese stellte mit Bescheid vom 7. Februar 1989 das Ende der Versicherungspflicht zum 31. März 1989 fest. Der Kläger erhob Widerspruch, der erfolglos blieb (Widerspruchsbescheid vom 20. Juni 1989).
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