I. Die Beteiligten streiten um das Ende der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS).
Die am 25. Juni 1957 geborene Klägerin legte am 11. Juni 1976 die Reifeprüfung ab. Sie wurde von der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen zum Wintersemester 1976/77 nicht zum Studium der Biologie zugelassen. Dann durchlief sie bis Oktober 1978 eine Ausbildung zur technischen Assistentin für Elektrotechnik und Elektronik. Anschließend war sie bis März 1984 als technische Assistentin berufstätig. Im Sommersemester 1984 nahm sie das Studium der Biochemie auf.
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