Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 6. Oktober 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Streitig ist die Aufrechnung einer Überzahlung mit dem Anspruch des Kläger auf große Witwerrente. Zudem begehrt der Kläger unter (teilweiser) Aufhebung aller ihn und seine verstorbene Ehefrau betreffenden Rentenbescheide die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von nicht erbrachten Rentenleistungen sowie die Aufhebung aller ihn bzw seine verstorbene Ehefrau betreffenden Entscheidungen des SG München und die Verurteilung der Richterin am
II
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