Das Rechtsschutzgesuch des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Februar 2022 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente von der Beklagten. Das LSG Nordrhein-Westfalen hat in dem dort vom Kläger geführten Berufungsverfahren L
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