Das Rechtsschutzgesuch des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. November 2023 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Mit Beschluss vom 27.11.2023 hat es das LSG Berlin-Brandenburg abgelehnt, dem Kläger für das Berufungsverfahren (L
II
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