BSG - Beschluß vom 16.12.1993
7 BAr 126/93
Normen:
SGG § 160a Abs. 2 S. 3, § 160 Abs. 2 Nr. 1, § 160 Abs. 2 Nr. 3, § 163 ;
Fundstellen:
SozR 3-1500 § 160a Nr. 16
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz,

BSG - Beschluß vom 16.12.1993 (7 BAr 126/93) - DRsp Nr. 1994/1651

BSG, Beschluß vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 7 BAr 126/93

DRsp Nr. 1994/1651

»1. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde mit der Grundsätzlichkeit einer materiellen, den Klageanspruch betreffenden Rechtsfrage begründet, obwohl das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat, bedarf es für die Zulässigkeit der Beschwerde ua der Darlegung, daß das Berufungsurteil insoweit überhaupt tatsächliche Feststellungen enthält und daß diese eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die aufgeworfene Rechtsfrage ermöglichen. Bei einer Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde mit der Grundsätzlichkeit einer materiellen, den Klageanspruch betreffenden Rechtsfrage, bei der das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat, bedarf es für die Zulässigkeit der Beschwerde ua der Darlegung, daß das Berufungsurteil insoweit überhaupt tatsächliche Feststellungen enthält und daß diese eine Entscheidung des Revisionsgerichts über die aufgeworfene Rechtsfrage ermöglichen.«

Normenkette:

SGG § 160a Abs. 2 S. 3, § 160 Abs. 2 Nr. 1, § 160 Abs. 2 Nr. 3, § 163 ;

Gründe:

I. Das Verfahren betrifft die Gewährung von Schlechtwettergeld und Wintergeld für drei Arbeitnehmer der Klägerin (Zeitraum: 1. Februar bis 31. März 1991) sowie - nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) - von Zuschüssen zur Rentenversicherung.