Auf die Beschwerde der Klägerinnen wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 25. März 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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1. Die Beteiligten streiten über die Höhe der Leistungen für Unterkunft und Heizung (KdU) in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli 2007.
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