Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 10.5.2007 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Im Streit ist die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger als Jurist zu vermitteln bzw ihn als geeignet für die Vermittlung als Jurist zu führen sowie die Rechtmäßigkeit ihrer an den Kläger gerichteten Aufforderung, ein Rehabilitationsverfahren durchzuführen (Bescheid vom 12.2.1999; Widerspruchsbescheid vom 16.8.2001).
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