Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt C P beizuordnen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. Januar 2003 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|