Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 8. August 2014 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwältin B. aus K. beizuordnen, wird abgelehnt.
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Der Kläger wendet sich gegen Sanktionsbescheide des Beklagten. Konkret hatte er im Klageverfahren zunächst einen Bescheid vom 15.4.2013 benannt. Dieser Bescheid ist von dem Beklagten indes am 22.5.2013 aufgehoben worden. Das
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