Die Revision der Beigeladenen zu 5. gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14. November 2007 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Zulassung für den Vertragsarztsitz M.-Straße in B. zu erteilen ist.
Die Beigeladene zu 5. trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Die Kosten der übrigen Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
I
Im Streit steht die Erteilung einer Sonderzulassung als Belegarzt.
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