BSG - Urteil vom 03.11.1994
13 RJ 77/93
Normen:
FRG § 15 Abs. 1 S. 1; RVO § 1246 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
DB 1996, Beil. 14 S. 8
SozR 3-2200 § 1246 Nr. 49
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg,

BSG - Urteil vom 03.11.1994 (13 RJ 77/93) - DRsp Nr. 1995/4786

BSG, Urteil vom 03.11.1994 - Aktenzeichen 13 RJ 77/93

DRsp Nr. 1995/4786

»Die Verweisung eines Versicherten ist nur auf Fähigkeiten zulässig, für deren Ausübung er tatsächlich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Dies gilt auch für den Fall, daß sein qualifizierter Berufsschutz auf einer außerhalb des Geltungsbereichs der RVO ausgeübten Tätigkeit beruht und er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland nur so eingeschränkt verwerten kann, daß zumutbare Verweisungsfähigkeiten nicht zu finden sind.«

Normenkette:

FRG § 15 Abs. 1 S. 1; RVO § 1246 Abs. 2 S. 2;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU). Streitig ist insbesondere, ob er mit seinem in Rumänien ausgeübten Beruf als Kraftfahrzeugmeister Berufsschutz als Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion genießt und ob seine fehlenden Kenntnisse der westlichen Automobiltechnik bei der Beurteilung von Verweisungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind.