I. Die Klägerin begehrt von der beklagten Bundesanstalt für Arbeit (BA) Arbeitslosengeld (Alg) ab 1. April 1991.
Die 1959 in Moskau geborene, im Ostteil Berlins lebende Klägerin, (damals noch) russischer Staatsangehörigkeit, stand von August 1986 bis zum 31. März 1991 in einem Arbeitsverhältnis in Berlin-Hellersdorf. Vom 1. September 1987 bis zum 31. Dezember 1990 ruhte das Arbeitsverhältnis gemäß einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auf der Grundlage der Verordnung zur Sicherung arbeitsrechtlicher Ansprüche mitreisender Ehepartner bei Delegierung ins Ausland vom 21. September 1971 (GBl DDR II 595). In dieser Zeit lebte die Klägerin mit ihrem dorthin delegierten Ehemann in der Nähe Moskaus; in dem dortigen Institut für Kernforschung war sie vom 20. Januar 1988 bis 14. Dezember 1990 beschäftigt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|