BSG - Urteil vom 10.12.1994
6 RKa 24/94
Normen:
GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 4;

BSG - Urteil vom 10.12.1994 (6 RKa 24/94) - DRsp Nr. 1995/5923

BSG, Urteil vom 10.12.1994 - Aktenzeichen 6 RKa 24/94

DRsp Nr. 1995/5923

»Die Kürzung von Honorarforderungen im Rahmen einer Honorarverteilungsregelung, die der übermäßigen Ausdehnung der kassenärztlichen Tätigkeit entgegenwirken soll, ist auch dann rechtmäßig, wenn die Überschreitung eines festgelegten Punktzahlengrenzwertes durch den hohen Sachkostenanteil bei der Vergütung von Großgeräteleistungen, hier bei einem Linksherzkatheter-Meßplatz, begründet wird. Neben dem technischen Aufwand erfordern die am Linksherzkatheter-Meßplatz durchgeführten Coronarographien auch einen beträchtlichen zeitlichen Aufwand an eigentlich ärztlicher Tätigkeit.«

Normenkette:

GG Art. 12 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 85 Abs. 4 S. 4;

Gründe: