BSG - Urteil vom 11.10.1994 (1 RK 50/93) - DRsp Nr. 1995/3198
BSG, Urteil vom 11.10.1994 - Aktenzeichen 1 RK 50/93
DRsp Nr. 1995/3198
»Auch wenn der Versicherte mangels eigener Bemühungen um die Gesunderhaltung seiner Zähne nicht die Voraussetzungen für den Zahnpflege-Bonus nach § 30 Abs. 5SGB V erfüllt, hat die Krankenkasse die berechnungsfähigen Kosten der Versorgung mit Zahnersatz im Rahmen der Härteregelung des § 61SGB V voll zu übernehmen.«
I. Streitig ist, ob die Beklagte die berechnungsfähigen Kosten der Versorgung des Klägers mit Zahnersatz im Rahmen der Härtefallregelung in vollem Umfang zu übernehmen hat (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs [ SGB V ]).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.