I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit (BU); im Streit ist vornehmlich die Frage, ob er in seinem Beruf als Gerüstbaumonteur Berufsschutz als Facharbeiter genießt.
Der Kläger war nach einer (ungelernten) Tätigkeit als Messesteward von Mai 1965 bis zu einem Arbeitsunfall im Juli 1988 bei einer Gerüstbaufirma beschäftigt, bei der er eine Anlernphase von zwei Jahren durchlief. Er stieg vom Gerüstbauhelfer zum Gerüstbaumonteur auf und wurde zuletzt nach der Berufsgruppe IV des Bundeslohntarifvertrages für das Gerüstbaugewerbe (BLTVG) entlohnt.
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