BSG - Urteil vom 12.10.1993
13 RJ 57/92
Normen:
RVO § 1266 ;
Fundstellen:
SozR 3-2200 § 1266 Nr. 1
Vorinstanzen:
LSG Nordrhein-Westfalen,

BSG - Urteil vom 12.10.1993 (13 RJ 57/92) - DRsp Nr. 1994/1691

BSG, Urteil vom 12.10.1993 - Aktenzeichen 13 RJ 57/92

DRsp Nr. 1994/1691

»Für einen Witwer, der mit seiner Ehefrau in einem Kibbuz gelebt hat, besteht ein Anspruch auf Witwerrente, wenn seine Ehefrau den Statuten entsprechend zur Sicherstellung des Unterhalts mehr an den Kibbuz geleistet hat als er.«

Normenkette:

RVO § 1266 ;

Gründe:

I. Der Kläger begehrt von der Beklagten Witwerrente aus der Versicherung seiner Ehefrau M. P. (Versicherte). Umstritten ist, ob die Folgerung gerechtfertigt ist, daß die Versicherte vor ihrem Tode ihren Ehemann dadurch überwiegend unterhalten hat, daß sie höhere Geldzahlungen an den Kibbuz leistete, in dem beide Eheleute lebten.