I. Im Streit ist die Rechtmäßigkeit eines Bescheides der Beklagten, mit dem diese vom Kläger die Zahlung von 1.405,00 DM verlangt.
Der 1927 geborene Kläger war seit 1. Juli 1974 bei der Firma T KG beschäftigt, nach den Ausführungen des Landessozialgerichts (LSG) "zuletzt" als Expedient gegen eine monatliche Vergütung von 3.379,00 DM brutto. Das Arbeitsverhältnis wurde, nachdem der Betrieb stillgelegt sowie Konkursantrag gestellt worden war, durch den Arbeitgeber am 19. August 1985 - ebenfalls nach den Ausführungen des LSG - ordentlich gekündigt und der Kläger von der Arbeit freigestellt; über das Vermögen der KG wurde am 31. Oktober 1985 Konkurs eröffnet.
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