I. Der Kläger begehrt Lohnbeihilfen auf der Grundlage von Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie, die von Maßnahmen i.S. des Art. 56 § 2 des Montanunionvertrages (MUV-RL E/S) betroffen werden.
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