BSG - Urteil vom 14.09.1994
3/1 RK 35/93
Normen:
SGB V §§ 53, 57 ;
Fundstellen:
SozR 3-2500 § 57 Nr. 3
Vorinstanzen:
LSG Bremen,

BSG - Urteil vom 14.09.1994 (3/1 RK 35/93) - DRsp Nr. 1995/3216

BSG, Urteil vom 14.09.1994 - Aktenzeichen 3/1 RK 35/93

DRsp Nr. 1995/3216

»Bei der Ermittlung von Gleichstellungssachverhalten als Voraussetzung für die Annahme von Schwerpflegebedürftigkeit genügt das Tatsachengericht den an die Sachverhaltsermittlung zu stellenden Anforderungen nicht, wenn er zwar die Verrichtungen, bei denen die Versicherte fremder Hilfe bedarf, im einzelnen beschreibt, aber nicht feststellt, in welchem zeitlichen Umfang die Hilfe täglich bzw. im Wochenrhythmus erforderlich ist.«

Normenkette:

SGB V §§ 53, 57 ;

Gründe:

I. Die Beklagte wendet sich gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Pflegegeld wegen Schwerpflegebedürftigkeit.