BSG - Urteil vom 14.12.1994
3/12 RK 62/93
Normen:
KSVG §§ 1, 3 ;
Fundstellen:
SozR 3-5425 § 2 Nr. 2
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg,

BSG - Urteil vom 14.12.1994 (3/12 RK 62/93) - DRsp Nr. 1995/4775

BSG, Urteil vom 14.12.1994 - Aktenzeichen 3/12 RK 62/93

DRsp Nr. 1995/4775

»1. Eine Unterrichtung in Eurythmie, die als selbständige Unterrichtsmaßnahme erfolgt, ist Lehren von Kunst im der Künstlersozialversicherung, auch wenn an der Maßnahme Kinder im Vorschulalter teilnehmen und die Maßnahme auf sie zugeschnitten ist. 2. Es ist für die Künstlersozialversicherung ohne Bedeutung, welche Geisteshaltung oder Weltanschauung der Kunstausübung zugrunde liegt und welche Zwecke der Künstler außer dem Gelderwerb noch verfolgt.«

Normenkette:

KSVG §§ 1, 3 ;

Gründe: