I. Der Kläger, ein behinderter Ruhestandsbeamter, begehrt die Förderung seiner beruflichen Bildung als berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation (Reha) nach dem
Der 1958 geborene Kläger ist von Beruf Werkzeugmacher. Seit 1977 ist er als Polizeibeamter beim Bundesgrenzschutz tätig. 1984 erlitt er privat einen Unfall, der zu einer erheblichen Einschränkung der Bewegungsfähigkeit und Kraftentfaltung der Finger der rechten Hand führte. Im Mai 1989 wurde er deshalb wegen Polizeidienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, nachdem er zuvor über die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels (nach §
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