I. Der Kläger begehrt die Gewährung eines höheren Altersruhegeldes; streitig ist, ob die Beklagte bei der Bemessung dieser Leistung die nach dem
Der am 2. August 1927 geborene Kläger arbeitete in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR als Schlosser. Im Oktober 1950 übersiedelte er endgültig nach Berlin (West).
Mit bestandskräftig gewordenem Bescheid vom 4. Dezember 1989 stellte die Beklagte bei dem Kläger in einem Versicherungsverlauf u.a. die Zeiten
vom 08.10.1946 bis 31.10.1946 1 Monat 185,00 RM
vom 01.11.1946 bis 31.12.1946 2 Monate 370,00 RM
vom 01.01.1947 bis 31.08.1947 7 Monate 1.316,00 RM
vom 16.04.1948 bis 30.04.1948 1 Monat 224,00 RM
vom 01.05.1948 bis 15.09.1948 5 Monate 1.120,00 RM/DM
als glaubhaft gemachte Beitragszeiten nach dem
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