SGB V § 116 S. 2; SGG § 96 Abs. 1 ; Ärzte-ZV § 31a Abs. 1;
Fundstellen:
SozR 3-2500 § 116 Nr. 6
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz,
BSG - Urteil vom 22.06.1994 (6 RKa 21/92) - DRsp Nr. 1995/4781
BSG, Urteil vom 22.06.1994 - Aktenzeichen 6 RKa 21/92
DRsp Nr. 1995/4781
»Die Beschränkung der Ermächtigung eines Krankenhausarztes auf Überweisung durch Gebietsärzte ist zulässig, wenn rechtsfehlerfrei festgestellt wird, daß er keine über das Leistungsangebot dieses Arztes hinausgehenden Leistungen erbringt. Will der Krankenhausarzt gleichwohl ausnahmsweise ein besonderes Leistungsangebot geltend machen, so muß er dies detailliert darlegen (Fortführung von und Abgrenzung zu BSG vom 17.12.1968 - 6 RKa 33/68 = BSGE 29, 65 = SozR Nr. 32 zu § 368aRVO).«
Normenkette:
SGB V § 116 S. 2; SGG § 96 Abs. 1 ; Ärzte-ZV § 31a Abs. 1;
Gründe:
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