I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit (EU/BU).
Der im Jahr 1934 geborene Kläger ist Staatsangehöriger des ehemaligen Jugoslawien. Bei Rentenantragstellung lebte er in Jugoslawien im Gebiet des heutigen Bosnien-Herzegowina und verzog während des Revisionsverfahrens nach Kroatien. In Deutschland war er vom 4. November 1968 bis 19. November 1971 insgesamt 28 Monate als Hilfsarbeiter versicherungspflichtig beschäftigt. Mit den Pflichtbeiträgen, die er in Jugoslawien zuletzt im Oktober 1979 zur Rentenversicherung entrichtet hat, liegen insgesamt Beiträge für mindestens 60 Kalendermonate vor. Seit dem 5. Oktober 1979 bezieht der Kläger im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien Invalidenrente.
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