I. Streitig ist die Entziehung der Zulassung des Klägers zur vertragsärztlichen Versorgung.
Der 1940 geborene Kläger ist seit 1976 als praktischer Arzt in L.-O. in der kassen- und vertragsärztlichen Versorgung (seit 1. Januar 1993 einheitlich: vertragsärztliche Versorgung) tätig.
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