BSG - Urteil vom 25.08.1994
2 RU 23/93
Normen:
RVO § 548 Abs. 1 Satz 1;
Fundstellen:
MDR 1995, 833
NZS 1995, 41
SozR 3-2200 § 548 Nr. 21
Vorinstanzen:
LSG Bayern,

BSG - Urteil vom 25.08.1994 (2 RU 23/93) - DRsp Nr. 1995/935

BSG, Urteil vom 25.08.1994 - Aktenzeichen 2 RU 23/93

DRsp Nr. 1995/935

»Bei der Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf im Rahmen einer vom Unternehmen durchgeführten "Motivationsreise" besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.«

Normenkette:

RVO § 548 Abs. 1 Satz 1;

Gründe:

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger wegen der Folgen eines Unfalls zu entschädigen, den er sich während einer von seinem Arbeitgeber (B - B -) für verdiente Mitarbeiter finanzierten "Meisterclubreise" in die Schweiz zugezogen hat.

Der im Jahre 1938 geborene Kläger ist Angestellter im Versicherungsaußendienst bei den B. Er wurde wegen besonderer Leistungen Mitglied des "B-Meisterclubs 1989" und nahm auf Einladung seines Arbeitgebers an einer sog. "Incentive-Reise" nach Montreux teil. Die Kosten für die Fahrt und den Aufenthalt vom 4. bis zum 7. Mai 1989 übernahmen die B.