I. Der Kläger, Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH einer GmbH § Co KG, wendet sich gegen seine Heranziehung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, die die Beklagte im Rahmen der Konkursausfallversicherung für Arbeitnehmer der GmbH & Co KG entrichtet hat.
Der Kläger war Komplementär der R. (R.) & Co KG Bauunternehmung (im folgenden: GmbH & Co KG) und zugleich mit einer Einlage von 150.000,-- DM als Kommanditist beteiligt. Im Jahre 1970 schied er als Komplementär aus; an seine Stelle trat als persönlich haftende Gesellschafterin die im Jahre 1969 gegründete R. GmbH (im folgenden: GmbH). Seit 1976 war der Kläger alleiniger Geschäftsführer und seit 1977 Alleingesellschafter der GmbH.
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